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Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung

1. Geltungsbereich (gültig ab 01.07.2024)

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung regeln das Verhältnis zwischen der Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (nachfolgend Fust genannt), und ihren Kunden beim Abschluss einer Garantieverlängerung (GVL).

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung und ist unter www.fust.ch publiziert.

2. Gedeckte Leistungen und Betriebsstörungen

Für alle Geräte, die für die private oder gewerbliche Nutzung vorgesehen sind, dementsprechend konstruiert wurden und auch so genutzt werden.

Typ A: Heimservice für alle Grossgeräte
Deckt alle Reparaturkosten, Ersatzteile, Arbeitszeit und Administration ab inklusive Wegpauschale (exkl. Pikettservice-Zuschlag).

Typ B und C: Filialservice für alle Kleingeräte
Deckt alle Reparaturen, Ersatzteile, Arbeitszeit und Administration ab exklusive Wegpauschale
Auf Wunsch kann ein kostenpflichtiger Heimservice in Anspruch genommen werden.

Bei Reparaturen, die aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht sinnvoll sind, ist Fust berechtigt, das defekte Gerät durch ein gleichwertiges auszutauschen. Die Gewährleistungsfrist endet zusammen mit dem Ablauf der GVL.

3. Folgeschadendeckung

Gültig für Kühl- und Tiefkühlgeräte, Waschautomaten und Wäschetrockner

Die Garantieverlängerung deckt Folgeschäden bis maximal CHF 600.- am anvertrauten Gut, welche wegen eines Apparatedefekts auftreten.

  • Schäden am Gefriergut, die wegen eines Apparatedefekts entstanden sind, sofern das Gerät sachgemäss überwacht wird (Fehlermeldung vor Temperaturanstieg über -12°C).
  • Schäden an der Wäsche infolge eines Apparatedefekts

Nicht gedeckte Folgeschäden

  • Wäscheschäden wegen Fehlbedienung
  • Gefriergutschäden infolge Stromunterbruch

4. Vertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer von 2 Jahren beginnt mit dem Ablauf der Gerätegarantie und ist je nach Geräteklassifizierung auf maximal 10 Jahre begrenzt. Nach Ablauf der GVL offeriert Fust eine „reduzierte“ Garantieverlängerung, welche nur noch 50 % der Prämie kostet und Reparaturkosten, Arbeitszeit, Administration und Wegpauschale abdeckt.

5. Wohnortwechsel

Wohnortwechsel sind vor dem Umzug schriftlich an Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren mitzuteilen.

6. Kündigung

Die Garantieverlängerung ist beidseitig und schriftlich kündbar. Andernfalls verlängert sich die Garantieverlängerung stillschweigend um ein weiteres Jahr, damit der Versicherungsschutz ohne Unterbruch sichergestellt ist.

Preisanpassungen im Rahmen des Schweizerischen Index der Konsumentenpreise oder Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden nicht im Voraus angezeigt und berechtigen nicht zur fristlo­sen Kündigung.

7. Zahlung

Der Kunde erhält zum Ende der Gerätegarantie automatisch die Rechnung für das erste Jahr der beginnenden GVL. Die Rechnungstellung erfolgt jährlich, zahlbar innert 30 Tagen netto.

Vermeiden Sie Leergänge

Als Kunde können Sie mithelfen, den Einsatz Ihres Gerätes störungsfrei aufrecht zu erhalten. Prüfen Sie vor einer allfälligen Intervention die nachfolgenden Fragestellungen. Vielen Dank.

  • Sind die Sicherungen in Ordnung?
  • Ist der Ablauffilter in Ordnung?
  • Ist das Gerät eingeschaltet?
  • Besteht evtl. Stromsperrzeit?
  • Ist der Wasserhahn offen?
  • Ist die Tür des Geräts geschlossen?
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