1. Geltungsbereich (gültig ab 07.11.2024)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (nachfolgend Fust genannt), und ihren Kund:innen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB sowie Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen werden unter www.fust.ch publiziert.
2. Angebot und Liefergebiet
Das Angebot von Fust richtet sich an handlungsfähige Kund:innen über 18 Jahre mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.
Die Online-Angebote von Fust oder diejenigen in der Werbung sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen.
Sämtliche Produktangaben, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. online oder in der Werbung erfolgen ohne Gewähr. Massgebend sind die im Zeitpunkt des Kaufes publizierten Spezifikationen.
3. Kauf in der Verkaufsstelle
Ein Vertrag kommt in der Verkaufsstelle über eine Kassenbezahlung durch die Kundschaft und anschliessende Akzeptanz von Fust zustande.
4. Online-Kauf
Bestellungen werden nur auf der Internetseite www.fust.ch entgegengenommen und per E-Mail unverbindlich bestätigt. Telefonische oder schriftliche Bestellungen werden nicht bearbeitet. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, wird die entsprechende Bestellung von Fust storniert.
Die Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll die Kundschaft nur darüber informieren, dass die Bestellung bei fust.ch eingegangen ist. Fust behält sich insbesondere vor, Bestellungen dann nicht anzunehmen, wenn mehr als haushaltsübliche Mengen eines Artikels bestellt werden.
Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Bestätigung des Versands oder der Bereitschaft zur Abholung der Ware zustande.
Die Kundschaft hat sich mit einem individuellen Kundenkonto oder als Gast zu registrieren. Unabhängig von einer Bestellung ist neben dem Benutzernamen (E-Mail), der amtliche Vor- und Nachname, die bei den Behörden gemeldete Wohnsitzadresse, das Geburtsdatum sowie eine gültige Telefonnummer anzugeben.
5. Preise
Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und weiterer gesetzlicher Gebühren wie Suisa und der vorgezogenen Recyclinggebühr (VRG) in Schweizer Franken. Nebenkosten wie Installation, Montage, Zusatzmaterial, Verpackung, Versand, Lieferung, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel und Serviceleistungen werden separat verrechnet. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
Fust hat das Recht, den Preis jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der vor Ort in der Verkaufsstelle angeschrieben ist oder zum Zeitpunkt der Bestellung unter www.fust.ch publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestätigung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt.
6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Es gelten die auf dem Onlineshop und in der Verkaufsstelle angegebenen Zahlungsmittel. Fust kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kund:innen ausschliessen. Fust behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kund:innen einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.
Bei Bezahlung auf Rechnung (nur für Privatkund:innen) muss die Rechnungs- und Lieferadresse gleich sein. Die Rechnung erhalten Sie von Paycard (Retail Marketing Switzerland AG). Diese kann bei Erfüllung gewisser Bedingungen in Teilzahlungen beglichen werden. Für geltende Bestimmungen und Konditionen verweisen wir Sie auf die AGB der Retail Marketing Switzerland AG (AGB für Rechnung).
Bei Bezahlung auf Rechnung (Fust) wird die Rechnung direkt durch Fust ausgestellt. Diese Art der Rechnung kommt bei Online-Käufen nicht zur Anwendung, sondern wird für anderweitige Leistungen von Fust eingesetzt. Der Rechnungsbetrag ist innert 15 Kalendertagen zu begleichen. Ist die Kundschaft mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 1 % pro Monat sowie Mahnkosten von CHF 10.- pro Mahnung verrechnet, die sofort fällig sind. Im Falle einer Betreibung ist ausserdem ohne weitere Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.- pro Bestellung geschuldet. Fust kann zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. Fust hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten. Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Kassenzahlung in der Verkaufsstelle. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die gewünschte Ware erst übergeben oder die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel können in dieser Zeit nicht reserviert werden. Bei knapper Warenverfügbarkeit kann es vorkommen, dass Ware mit dem Status "an Lager" bis zur Bestellungsauslösung nicht mehr sofort auslieferbar ist. Ist die Zahlung nicht innert 5 Tagen bei Fust eingetroffen, kann Fust die Bestellung annullieren.
Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. aller Zuschläge) Eigentum von Fust. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Fust nicht zulässig. Fust ist berechtigt, die gelieferten Waren nach Art. 715 ZGB ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
7. Superpunkte
Weist die Kundschaft bei der Bezahlung seine Coop-Supercard vor, so ermächtigt er Fust, seine Daten an die Coop Genossenschaft, Thiersteinerallee 12, 4053 Basel, für die Geschäftsabwicklung, die Punktegutschrift und die Verifizierung seiner Adressdaten weiterzuleiten und/oder zu verwenden. Die Gutschrift der Superpunkte erfolgt zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung der Rechnung. Für Dienstleistungen, Baumanagement, Wertkarten, Gutscheine und Gebühren werden keine Superpunkte gutgeschrieben. Im Weiteren gelten die jeweils auf www.supercard.ch publizierten Supercard-AGB.
8. Lieferbedingungen und Prüfungsobliegenheit
Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr der Kundschaft. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Liefergebühren und Lieferbedingungen von Fust.
Die Kundschaft verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel an der Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Werktage nach Erhalt, dem ausführenden Transportunternehmen und Fust gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von Fust entsorgt werden.
Die von Fust genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch Fust nicht eingehalten werden können, so kann die Kundschaft 30 Tage nach Vertragsabschluss nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst vom Kauf zurücktreten.
Fust ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann die Kundschaft nicht geltend machen.
Wird die bestellte Ware nicht innerhalb der angegebenen Frist abgeholt oder wird die Annahme verweigert,
behält sich Fust das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird eine
Umtriebsentschädigung in Höhe von 20% des gesamten Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 50.00,
zuzüglich allfälliger Logistik- und Lagerkosten fällig.
9. Rückgaberecht
Alle ungebrauchten, neuwertigen Standard-Lagerartikel können innert 14 Tagen in der Originalverpackung unter Vorlage des Kaufbelegs, der Bestellbestätigung oder des Kassenzettels zurückgegeben werden. Die Rückgabefristen gelten ab Versand- bzw. Abholdatum. Der Ablauf wird im Helpcenter beschrieben.
Folgende Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen:
• Bereits benutzte / gebrauchte Artikel
• Geöffnete Hygieneartikel wie Zahnbürsten, Rasierer, Smartwatch usw. (falls vorhanden, Hygienesiegel gebrochen)
• Geöffnete Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Akku, Toner, Filter, Tintenpatronen
• Fernseher, Beamer, Laptop, Computer, All-In-One, Tablet, Smartphone, E-Books, Multikopter (Drohnen), Kopfhörer, Wearables wie (Smart Ringe)
• Software, Elektronische Lizenzen, Geschenkguthaben, elektronische Geschenkgutscheine, Guthaben für Mobiltelefonanbieter
• Gewerbeapparate, Einbauküchen, Bäder/Badmöbel
• Artikel die Fust extra im Auftrag der Kundschaft bestellt hat
Fust behält sich vor, den Rückerstattungsbeitrag mit allfällig bereits erbrachten Liefer- und Montage-Dienstleistungen zu verrechnen, so wie bei geöffneter Verpackung, mindestens 10% des Kaufpreises in Abzug zu bringen. Die Rückerstattung erfolgt über die gleiche Zahlungsmodalität wie beim Kauf. Die Kundschaft muss die Produkte auf eigene Kosten an die vom Kundendienst angegebenen Adresse oder den bezeichneten Ort versenden bzw. dort abgeben.
10. Garantie und Reparatur bei Neu- und Occasionswaren
10.1 Garantieumfang
Fust räumt den Kund:innen eine Garantie auf die gekauften Neu- und Occasionswaren ein. Die Kundschaft hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die vor oder nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an die Kundschaft auftreten oder bereits vorhanden sind) Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei Fust oder dem Hersteller. Entscheidet sich Fust für die Wandlung des Vertrages, wird die Rückvergütung an die Kundschaft dem Zeitwert des defekten
Geräts angepasst. Während der Dauer der Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch Fust. Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Allgemeine Verschleissteile
• Normale Leistungsabnahme von Akkus und Leuchtmitteln
• Einbrennschäden bei Displays
• Schäden durch Fremdkörper, Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen, Sturz-, Schlag und Feuchtigkeitsschäden / Rost
• Übermässige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen
• Über- und Falschdosierung (kandierte Kaffeebohnen, Waschmittel usw.)
• Verkalkung, ausgelaufene Batterien, Datenverlust, Datenbeschädigung, Softwarefehler, Computerviren
• Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler
• Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag usw.
• Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen
Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.
10.2 Garantiefrist Neuwaren
Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder auf dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Neugeräte 2 Jahre und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gelten als Garantieschein, diese sind sorgfältig aufzubewahren.
10.3 Garantiefrist Occasionsware
Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Occasionsgeräte 6 bis 12 Monate und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gelten als Garantieschein, diese sind sorgfältig aufzubewahren.
10.4 Vorgehen bei Mängeln
Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Garantieausschlussgründe fällt, wendet sich die Kundschaft an die unter www.fust.ch aufgeführte Verkaufsstelle oder nimmt mit dem Helpcenter Kontakt auf. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Die Betroffenen haben das mangelhafte Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an die auf www.fust.ch aufgeführte Verkaufsstelle oder am durch den Kundendienst bezeichneten Ort abzugeben bzw. dorthin zu versenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung mit Beilage des Verkaufsbelegs abzugeben bzw. zu verschicken. Fehlt die Originalverpackung ist das Produkt transportfähig zu verpacken. Wird festgestellt, dass ein eingesendetes Produkt nicht unter die Garantie fällt (Ausschlussgründe oder ausserhalb der Garantiefrist), wird automatisch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Dieser kann den Kund:innen in Rechnung gestellt werden. Entscheidet sich die Kundschaft für eine Reparatur, so wird der Kostenvoranschlag nicht angerechnet. Antwortet die Kundschaft nicht fristgerecht auf den Kostenvoranschlag, wird das Produkt entsorgt. Retournierte Produkte, welche keinen Mangel aufweisen, die an eine falsche Adresse geschickt werden, deren Rücksendung nicht abgesprochen wurde und/oder deren Verpackung mangelhaft war oder wo das Zubehör fehlt, können an die Kund:innen retourniert werden. In diesen Fällen steht es Fust zu, eine Umtriebsentschädigung geltend zu machen.
10.5 Garantieverlängerung
Für Garantieverlängerungen kommen zusätzlich die entsprechenden Bestimmungen zur Anwendung.
11. Haftung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen Fust und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Fust gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen. Insbesondere kann die Kundschaft bei Garantiefällen keine Schadenersatzansprüche für Folgeschäden geltend machen.
12. Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes ist unsere Datenschutzerklärung massgebend. Insbesondere bei der Erstellung eines Kaufvertrags in der Filiale oder bei der Registrierung als Gast, bei der Erstellung eines individuellen Kundenkontos und/oder bei der Nutzung der Webseite www.fust.ch ohne Registrierung wird die Geltung der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Durch die Registrierung auf der Webseite kann ein Kundenprofil erstellt werden. Dabei können Einkaufsdaten verwendet werden. Die Kundschaft kann von Fust Auskunft über und gegebenenfalls die Berichtigung der eigenen personenbezogenen Daten verlangen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmung und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Auf die Geschäftstätigkeit von Fust und somit das Verhältnis zwischen Kund:innen und Fust ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen der Kundschaft das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig, für Klagen von Fust das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse der Kundschaft bestimmt sind. Bei allen anderen Streitigkeiten gilt Oberbüren als ausschliesslicher Gerichtsstandort.
Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur
1. Geltungsbereich (gültig ab 15.11.2024)
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur (GLMR) regeln das Verhältnis zwischen Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (nachfolgend Fust genannt), und ihren Kund:innen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser GLMR und ist unter www.fust.ch publiziert.
2. Liefergebiet
Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr der Kundschaft. Sofern der Anfahrtsweg und die Gebäudestruktur es zulassen, erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Bestimmungsort. Für autofreie Orte erfolgt die Lieferung bis zur Talstation oder soweit mit normalen Strassenfahrzeugen zugefahren werden kann. Kosten, verursacht durch zusätzlich eingesetzte Transportmittel (z.B. Möbellift, Hubstapler, Elektrotransporter usw.) oder Mehraufwand durch lange Wege bis zum Bestimmungsort gehen zu Lasten der Kundschaft. Sondertransporte mit lokalem Transporteur oder Lieferteam sind vorgängig durch die Kundschaft zu organisieren.
Falls nicht anders vereinbart, behält sich Fust das Recht vor, Teil- oder Ganzlieferungen vorzunehmen. Im Falle einer Teillieferung werden die Versandkosten nur einmal und zum für die Gesamtbestellung gültigen Tarif berechnet.
3. Lieferung durch Paketdienstleister
Waren bis 30 kg und/oder einer max. Länge von 250 cm und/oder einem max. Bandmass von 400 cm werden durch Paketdienstleister zugestellt. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 7.95 berechnet. Ab einem Einkaufswert von CHF 50.- ist die Lieferung GRATIS.
Pakete ab CHF 500.- Warenwert werden per Einschreiben (Signature) zugestellt. Bei Abwesenheit der Kundschaft kann der Paketdienstleister einen Zustellschein zur neuen Terminvereinbarung oder Abholung auf der Post- oder Depotstelle im Briefkasten hinterlegen. Sollte der Paketdienstleister nicht in der Lage sein, eine durch Fust bestätigte Bestellung auszuführen, so entsteht für Fust keine Pflicht, die Auslieferung anderweitig durchzuführen. Der Kundschaft entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadenersatz.
4. Lieferung durch LKW-Spedition
Waren ab 30 kg und/oder einem Bandmass von mehr als 400 cm Umfang (2 x Höhe + 2 x Breite + längste Seite) werden mit LKW durch einen externen Spediteur ausgeliefert. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 7.95 berechnet, ab einem Einkaufswert von CHF 50.- ist die Lieferung GRATIS. Termine werden durch das Speditionsunternehmen direkt mit der Kundschaft vereinbart. Dabei können keine fixen Lieferzeiten garantiert werden.
Die Lieferung erfolgt an die Bordsteinkante oder so nahe der LKW an das Haus fahren kann. Eine Lieferung an die Wohnungstür ist nicht möglich. Aus logistischen Gründen kann kein Verpackungsmaterial zurückgenommen werden. Die Entsorgung der Verpackung und den Abtransport des Altgerätes organisiert die Kundschaft selbst.
5. Lieferung durch Fust-Fachpersonal
Bei Bestellungen mit Heimlieferung und/oder Montage werden während der Kaufabwicklung die verschiedenen Liefermöglichkeiten auf deren Plausibilität geprüft.
Die exakten Angaben der Kundschaft über den Erfüllungsort dienen zur Ermittlung der optimalen Liefer- und/oder Montageart. Hindernisse wie enge Treppen, Mauern oder ähnliches sind aufzuführen. Falls spezielle Gegebenheiten eine zweite Fachperson erfordern oder der Lieferort mit dem Fust-Servicefahrzeug nicht erreicht werden kann, wird der Zusatzaufwand für Wegkosten und Arbeitszeit separat berechnet.
Zur definitiven Terminabsprache erfolgt in jedem Fall eine Bestätigung durch Fust per Telefon, SMS oder in schriftlicher Form.
6. Stockwerklieferung ohne Montage
Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Transport des Altgerätes sind in der Lieferpauschale (CHF 99.- / 104.- eine Fachperson / CHF 146.- / 145.- zwei Fachpersonen) nicht inbegriffen. Es erfolgen keine Montage- oder Demontagearbeiten.
Pro Stockwerklieferung erfolgt eine Lieferpauschale. Diese ist abhängig von der Anzahl der bestellten Artikel. Expresslieferungen erfolgen innerhalb von drei Arbeitstagen, sofern die Verfügbarkeit gewährleistet ist, und werden zusätzlich (mit CHF 90.- für eine Fachperson / CHF 130.- für zwei Fachpersonen) berechnet.
7. Stockwerklieferung mit Montage
Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken, die Montage, Installation an vorhandene, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Infrastruktur und Inbetriebnahme des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und Altgerätes sind in der Liefer- und Montagepauschale inbegriffen. Fust kann den Rücktransport für die Entsorgung der Altgeräte verrechnen.
Die Liefer- und Montagepauschale ist abhängig von Art und Anzahl der zu montierenden Waren. Die Montagepauschale umfasst eine Arbeitszeit bis maximal 60 Minuten, je nach Gerätetyp inkl. aller Maschinen und Werkzeuge. Zusätzliche notwendige Arbeitszeit und/oder Montagematerial wird separat verrechnet.
Elektro-Grossgeräte | |
Kühlung freistehend, bis 85 cm | CHF 109.- |
Kühlung freistehend (1 Fachperson) | CHF 173.- |
Kühlung freistehend (2 Fachpersonen) | CHF 220.- |
Zusätzliche freistehende KS und TKS über 85 cm/120 Liter | CHF 74.- |
Waschautomat (WA), Geschirrspüler(GS) freistehend | CHF 202.-* |
Wäschetrockner, Kochherde (KH), Kühlschrank (KS) Einbau | CHF 178.-* |
Waschautomat und Wäschetrockner als Turm | CHF 328.-** |
Jedes weitere Gerät freistehend ausser WA und GS | CHF 79.-* |
Jede weitere WA oder GS freistehend | CHF 103.-* |
Einbaugeräte alle Normen, GS, KS Integr., KH, Hochbackofen, Rechauds, Steamer | CHF 258.-** |
Jedes weitere Einbaugerät und Food Center mit Festwasseranschluss | CHF 159.-** |
Glaskeramik (in Holz oder Chromstahl) bis 79 cm sowie Dunstabzüge | CHF 159.-** |
Anschlusspauschale Gewerbe Geschirrspüler | CHF 159.-** |
Obligatorische Sicherheitsprüfung nach Art. 15 NIV | CHF 20.- |
Zusatzleistungen Kochherde | |
Alle Plattensätze, Austausch Keramik-Kochfelder bis 79 cm | CHF 258.-** |
Alle Plattensätze, Austausch Keramik-Kochfelder ab 80 cm | CHF 289.-** |
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern bis 79 cm (in Holz oder Chromstahl) |
CHF 258.-** |
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern bis 80 cm (in Holz oder Chromstahl) |
CHF 289.-** |
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern (in Stein) |
nach Aufwand |
Unterhaltungselektronik | |
TV-Geräte bis 44" (1 Fachperson) | CHF 183.-*** |
TV-Geräte ab 45" (2 Fachpersonen) | CHF 224.-*** |
Jedes weitere TV-/Video-Gerät | CHF 79.-*** |
Home Cinema, Beamer | CHF 248.-** |
Jedes weitere Home Cinema, Beamer | CHF 144.-*** |
Wandhalterung | CHF 79.-* |
* = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl.
** = bis maximal 1 Std. Arbeitszeit inkl.
*** = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl. (alle verfügbaren Sender programmiert, 20 Sender nach Kundenwunsch sortiert)
8. Zusatzdienstleistungen
Individuelle Installationsarbeiten wie Anpassungen von Gerätesockel und Holzdekorfronten, Elektro- und Sanitärinstallationen, zusätzliche Entsorgungen von Altgeräten, Gerüstmieten usw. werden nach Aufwand verrechnet. Zeitliche Mehraufwände werden zum Regiestundenansatz von CHF 149.- in Rechnung gestellt.
9. Versicherung
Die Kundschaft kann auf Wunsch und eigene Kosten für die Lieferung durch LKW-Spedition oder Paketdienstleister eine Transportgarantie abschliessen. Bei Lieferung durch das Fust-Fachpersonal ist die Ware voll versichert.
10. Reparaturen
Fust bietet für alle Elektro-Grossgeräte Typ A einen Heimservice an. Reparatur- oder Serviceaufträge für Kleingeräte Typ B und C werden in unseren Filialen entgegengenommen. Die Kundschaft erteilt Fust den Auftrag, gegen Entgelt eine Reparatur oder einen Kostenvoranschlag zu veranlassen. Fust kann Reparaturen entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten ausführen oder aufgrund ökonomischer Gegebenheiten ablehnen, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht. Im Reparaturfall kann ein Kleinmaterialzuschlag erhoben werden. Sind aufgrund unvorhergesehener baulicher oder situativer Hindernisse die Montage- oder Reparaturleistungen nur mit Unterstützung einer weiteren Fachperson möglich, werden die entstehenden zusätzlichen Kosten in jedem Fall der Kundschaft in Rechnung gestellt. Kostenvoranschlagpauschalen, die bereits im Voraus bezahlt wurden, werden bei Nichtausführung der Reparatur ausschliesslich in Gutscheinform zurückerstattet.
Wegpauschalen Elektro-Grossgeräte (ELG) und Unterhaltungselektronik (UE) Typ A | |
ELG (1 Fachperson, Abholung + Fahrzeit + Administration + Lieferung) |
CHF 94.- |
ELG (2 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration + Lieferung) |
CHF 188.- |
TV bis 44“ (1 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration + Lieferung) |
CHF 183.- |
TV ab 45“ (2 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration + Lieferung) |
CHF 224.- |
Pauschalen Elektro-Kleingeräte und Unterhaltungselektronik Typ B + C | |
Wegpauschale (1 Fachperson, Abholung + Fahrzeit + Administration + Lieferung) |
CHF 94.- |
Verrechnungssätze für Reparaturdienstleistungen | |
Kostenvoranschlag Elektro-Kleingeräte (KG) und Unterhaltungselektronik (UE) |
CHF 99.- |
Kostenvoranschlag Elektro-Grossgeräte (ELG) | CHF 189.- |
Kostenvoranschlag Blitzschäden | CHF 179.- |
Reparaturansatz pro Std. Elektro-Kleingeräte | CHF 149.- |
Reparaturansatz pro Std. Unterhaltungselektronik | CHF 159.- |
Reparaturansatz pro Std. Elektro-Grossgeräte | CHF 189.- |
Bearbeitungsgebühr (KG und UE) | CHF 19.- |
Kleinmaterialpauschale (KG und UE) | CHF 19.- |
Obligatorische Sicherheitsprüfung nach VDE Norm 701/702 | CHF 20.- |
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, enthalten Kostenvoranschläge keine Festpreise. Gerätereparaturen und Kostenvoranschläge, mit denen Fust externe Servicepartner oder Generalvertretungen beauftragt, werden mit den jeweiligen Verrechnungssätze an die Kundschaft weiterverrechnet. Bei unwesentlichen Überschreitungen von bis zu 10% des veranschlagten Betrags werden Reparaturarbeiten ohne Rückfrage bei der Kundschaft ausgeführt. Ohne Gegenbericht oder bei Nichtabholung des Reparaturguts durch die Kundschaft (nach letztmaliger schriftlicher Aufforderung) wird das defekte Gerät nach 30 Tagen entsorgt, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht.
Allfällige Terminangaben sind Richtwerte. Kann Fust die Reparatur aus Gründen, die bei Dritten liegen, nicht termingerecht ausführen, steht der Kundschaft kein Recht zu, den Auftrag aufzulösen. Auf reparierte oder ersetzte Teile gewährt Fust eine Garantie- und Gewährleistungsfrist von max. zwölf Monaten.
Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung
1. Geltungsbereich (gültig ab 15.11.2024)
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung regeln das Verhältnis zwischen Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (nachfolgend Fust genannt), und ihren Kund:innen beim Abschluss einer Garantieverlängerung (GVL).
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung und ist unter www.fust.ch publiziert.
2. Gedeckte Leistungen und Betriebsstörungen
Für alle Geräte, die für die private oder gewerbliche Nutzung vorgesehen sind, dementsprechend konstruiert wurden und auch so genutzt werden.
Typ A: Heimservice für alle Grossgeräte
Deckt alle Reparaturkosten, Ersatzteile, Arbeitszeit und Administration ab inklusive Wegpauschale (exkl. Pikettservice-Zuschlag).
Typ B und C: Filialservice für alle Kleingeräte
Deckt alle Reparaturen, Ersatzteile, Arbeitszeit und Administration ab exklusive Wegpauschale
Auf Wunsch kann ein kostenpflichtiger Heimservice in Anspruch genommen werden.
Bei Reparaturen, die aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht sinnvoll sind, ist Fust berechtigt, das defekte Gerät durch ein gleichwertiges auszutauschen. Die Gewährleistungsfrist endet zusammen mit dem Ablauf der GVL.
3. Folgeschadendeckung
Gültig für Kühl- und Tiefkühlgeräte, Waschautomaten und Wäschetrockner
Die Garantieverlängerung deckt Folgeschäden bis maximal CHF 600.- am anvertrauten Gut, welche wegen eines Apparatedefekts auftreten.
- Schäden am Gefriergut, die wegen eines Apparatedefekts entstanden sind, sofern das Gerät sachgemäss überwacht wird (Fehlermeldung vor Temperaturanstieg über -12°C).
- Schäden an der Wäsche infolge eines Apparatedefekts
Nicht gedeckte Folgeschäden
- Wäscheschäden wegen Fehlbedienung
- Gefriergutschäden infolge Stromunterbruch
4. Vertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer von 2 Jahren beginnt mit dem Ablauf der Gerätegarantie und ist je nach Geräteklassifizierung auf maximal 10 Jahre begrenzt. Nach Ablauf der GVL offeriert Fust eine „reduzierte“ Garantieverlängerung, welche nur noch 50 % der Prämie kostet und Reparaturkosten, Arbeitszeit, Administration und Wegpauschale abdeckt.
5. Wohnortwechsel
Wohnortwechsel sind vor dem Umzug schriftlich an Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren mitzuteilen.
6. Kündigung
Die Garantieverlängerung ist beidseitig und schriftlich kündbar. Andernfalls verlängert sich die Garantie-verlängerung stillschweigend um ein weiteres Jahr, damit der Versicherungsschutz ohne Unterbuch sichergestellt ist.
Preisanpassungen im Rahmen des Schweizerischen Index der Konsumentenpreise oder Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden nicht im Voraus angezeigt und berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung.
7. Zahlung
Die Kundschaft erhält zum Ende der Gerätegarantie automatisch die Rechnung für das erste Jahr der beginnenden GVL. Die Rechnungstellung erfolgt jährlich, zahlbar innert 15 Tagen netto.
Vermeiden Sie Leergänge
Als Kundschaft können Sie mithelfen, den Einsatz Ihres Gerätes störungsfrei aufrecht zu erhalten. Prüfen Sie vor einer allfälligen Intervention die nachfolgenden Fragestellungen. Vielen Dank.
- Sind die Sicherungen in Ordnung?
- Ist der Ablauffilter in Ordnung?
- Ist das Gerät eingeschaltet?
- Besteht evtl. Stromsperrzeit?
- Ist der Wasserhahn offen?
- Ist die Tür des Geräts geschlossen?